Ratgeber · Kennzeichnung
Nutri-Score erklärt — Berechnung, Rechtsstatus & Grenzen
Die fünfstufige Farbskala von Dunkelgrün bis Rot kennt fast jeder vom Supermarktregal. Doch wie wird der Nutri-Score eigentlich berechnet, ist er Pflicht, und was kann er — was nicht? Hier der sachliche Überblick.
Was ist der Nutri-Score?
Der Nutri-Score ist eine erweiterte Nährwertkennzeichnung für die Vorderseite der Verpackung („Front-of-Pack"). Er wurde in Frankreich entwickelt, 2017 von der Gesundheitsbehörde Santé publique France eingeführt und fasst das Nährwertprofil eines Produkts zu einer einzigen Note zusammen: einer fünfstufigen Farbskala von A (dunkelgrün) über C (gelb) bis E (rot). Wichtig: Der Nutri-Score ist vor allem zum Vergleich innerhalb derselben Produktgruppe gedacht — also Müsli gegen Müsli, nicht Öl gegen Joghurt.
Freiwillig — nicht verpflichtend
Die Verwendung des Nutri-Score ist freiwillig. Eine verpflichtende Front-of-Pack-Kennzeichnung gibt es im EU-Recht (LMIV) bislang nicht. In Deutschland ist der Nutri-Score seit dem 6. November 2020 rechtssicher nutzbar — geregelt im neuen § 4a der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), eingeführt durch die Erste Änderungsverordnung vom 21. Oktober 2020.
„Nutri-Score" ist eine eingetragene Marke (seit 2017), Inhaberin ist Santé publique France. Wer ihn nutzen will, muss sich — kostenlos — registrieren und die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Mit der Registrierung verpflichtet man sich, das Logo nach einer Übergangsfrist auf allen Produkten der angemeldeten Marke zu führen. Genutzt wird der Nutri-Score u. a. in Frankreich, Belgien, Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz und Spanien.
So wird gerechnet
Grundlage ist immer der Gehalt je 100 g bzw. 100 ml — nicht pro Portion. Aus dem Nährwertprofil werden Punkte vergeben und verrechnet:
- Negativpunkte für ernährungsphysiologisch ungünstige Komponenten: Energie (Brennwert), gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz.
- Positivpunkte für günstige Komponenten: der Anteil an Obst, Gemüse, Hülsenfrüchten und Nüssen, Ballaststoffe und Eiweiß.
Negativpunkte minus Positivpunkte ergibt einen Gesamtwert (grob im Bereich von etwa −15 bis +40). Je niedriger dieser Wert, desto besser die Note: ein niedriger Wert führt zu A, ein hoher zu E. Die genauen Punktgrenzen für die einzelnen Buchstaben legt die offizielle Berechnungsvorschrift fest und unterscheidet sich je nach Produktkategorie.
Drei wichtige Sonderregeln:
- Getränke haben eine eigene, strengere Skala — die Bestnote A ist allein Wasser vorbehalten. Alkoholische Getränke über 1,2 Vol.-% bekommen gar keinen Nutri-Score.
- Fette, Öle, Nüsse und Saaten bilden eine eigene Kategorie mit angepasster Bewertung.
- Bei Käse zählt das Eiweiß immer voll positiv mit.
Das Update 2024: strenger gerechnet
Der Algorithmus wurde überarbeitet. Für neu auf den Markt gebrachte Produkte gilt seit dem 31. Dezember 2023 die neue Berechnung; für bereits gekennzeichnete Produkte lief eine Übergangsfrist bis Ende 2025 — seit dem 1. Januar 2026 ist nur noch der neue Algorithmus zulässig. Die wichtigsten Änderungen:
- Zucker und Salz werden strenger bewertet.
- Vollkorn und Ballaststoffe werden stärker honoriert — Vollkornprodukte schneiden tendenziell besser ab.
- Süßstoffe in Getränken führen jetzt zu Abzügen (kein Anreiz mehr, Zucker einfach durch Süßstoff zu ersetzen).
- Rotes Fleisch wird gegenüber Geflügel schlechter bewertet.
- Milch- und Pflanzendrinks zählen nun zur Getränke-Kategorie.
Was der Nutri-Score nicht kann
Der Nutri-Score bewertet ausschließlich das Nährwertprofil je 100 g/ml. Er bildet unter anderem nicht ab:
- den Grad der Verarbeitung eines Produkts;
- Zusatzstoffe wie Aromen, Farb- oder Konservierungsstoffe (Ausnahme seit 2024: Süßstoffe in Getränken);
- die reale Portionsgröße — gerechnet wird immer auf fixe 100 g/ml;
- einzelne Vitamine und Mineralstoffe.
Verbraucherschützer empfehlen deshalb, den Nutri-Score als ersten Anhaltspunkt zu nutzen und zusätzlich die Zutatenliste zu lesen — gerade weil sich der Score durch kleine Rezepturänderungen teils „schönrechnen" lässt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Ernährungsberatung. Maßgeblich ist die offizielle Berechnungsvorschrift von Santé publique France in der jeweils gültigen Fassung.