Ratgeber · Allergene

Fische — das Allergen Nr. 4 nach LMIV

Fisch als Allergen ist offensichtlich — im Filet oder Sushi. Trickreich wird es bei den versteckten Quellen: In der Worcestershiresauce stecken Sardellen, im Caesar-Dressing Anchovis. Gleichzeitig kennt Fisch ein paar Ausnahmen. Hier liest du, wo Fisch überall drin ist, wann er nicht gekennzeichnet werden muss und warum Fisch, Krebs- und Weichtiere drei verschiedene Allergene sind.

Was ist das Fisch-Allergen?

Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse stehen als Nummer 4 in Anhang II der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011). Gemeint sind alle Fischarten. Für die Kennzeichnung muss die Art nicht genannt werden — „Fisch" genügt, die konkrete Sorte ist freiwillig.

Drei getrennte Meerestier-Allergene

Wichtige Abgrenzung: Fisch ist nicht dasselbe wie Krebstiere oder Weichtiere. Anhang II führt drei getrennte Meerestier-Allergene:

Nr.AllergenBeispiele
2KrebstiereGarnelen, Krabben, Hummer, Langusten
4FischeLachs, Thunfisch, Kabeljau, Sardellen …
14WeichtiereMuscheln, Austern, Tintenfisch, Schnecken

Wo steckt Fisch — auch versteckt?

  • Offensichtlich — Fischfilet, Sushi, Räucherfisch, Thunfisch (Dose), Fischstäbchen, Kaviar/Rogen.
  • Worcestershiresauce — enthält klassisch Sardellen (Anchovis). Steckt in Dressings, Marinaden, Cocktails.
  • Caesar-Dressing — enthält meist Anchovis.
  • Fischsauce (Nam Pla) — Basis vieler asiatischer Gerichte, Currypasten, Dips.
  • Weiteres — Surimi, Fischfond/-suppe, Tapenade, manche Pizzabeläge (Sardellen), Feinkostsalate.
Wo Fisch steckt. Anhang II Nr. 4 der LMIV: „Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse“. Offensichtlich: Filet, Sushi, Räucherfisch, Fischstäbchen. Worcestershiresauce: enthält klassisch Sardellen — Dressings, Drinks. Caesar-Dressing: enthält meist Anchovis. Fischsauce (Nam Pla): Basis vieler asiatischer Gerichte. Weiteres: Surimi, Fischfond, Tapenade, Pizzabeläge.
Die Worcestershiresauce ist der Klassiker: Sie enthält Sardellen und landet über Dressings und Marinaden in Gerichten, die niemand für Fisch hält.
Schaubild: Foodlex. VO (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II. Beispiele aus der Praxis.

Die Ausnahmen: Fischgelatine & Hausenblase

Fisch kennt zwei ausdrückliche Ausnahmen (Anhang II Nr. 4) — bei hochverarbeiteten Erzeugnissen ohne relevantes allergenes Potenzial:

AusgenommenVerwendung
Fischgelatineals Trägerstoff für Vitamin-/Karotinoidzubereitungen
Fischgelatine / Hausenblaseals Klärhilfsmittel in Bier und Wein

Praktische Folge: Ein Bier oder Wein, das mit Hausenblase (Fischblasen-Gelatine) geklärt wurde, muss nicht als „Fisch" gekennzeichnet werden. Wird Fischgelatine dagegen als normale Zutat eingesetzt (z. B. in Desserts, Gummisüßwaren), greift die Ausnahme nicht — dann ist sie kennzeichnungspflichtig.

So kennzeichnest du Fisch korrekt

Im Zutatenverzeichnis vorverpackter Ware muss die fischhaltige Zutat genannt (z. B. „Fisch", „Sardellen", „Anchovis", „Fischsauce") und hervorgehoben werden — meist durch Fettdruck (Art. 21 LMIV). Gerade bei zusammengesetzten Zutaten wie Worcestershiresauce lohnt der genaue Blick in die Produktspezifikation. Bei loser Ware in der Gastronomie gilt die Informationspflicht nach § 4 LMIDV; auf der Speisekarte löst du das über das Fußnoten-System.

Häufige Fragen

Ist in Worcestershiresauce Fisch enthalten?

Klassische Worcestershiresauce enthält Sardellen (Anchovis) und damit Fisch — ein häufig übersehener Fall. Auch Caesar-Dressing, Fischsauce (Nam Pla) und manche Suppen bringen Fisch als versteckte Zutat mit.

Muss mit Hausenblase geklärtes Bier oder Wein als Fisch gekennzeichnet werden?

Nein. Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird, ist nach Anhang II Nr. 4 der LMIV ausdrücklich von der Allergenkennzeichnung ausgenommen — ebenso Fischgelatine als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen.

Ist Fisch dasselbe Allergen wie Krebstiere oder Muscheln?

Nein. Die LMIV führt drei getrennte Meerestier-Allergene: Fische (Nr. 4), Krebstiere (Nr. 2, z. B. Garnelen) und Weichtiere (Nr. 14, z. B. Muscheln, Tintenfisch). Jedes ist separat kennzeichnungspflichtig.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Verordnungstext (Anhang II Nr. 4 der VO (EU) Nr. 1169/2011).