Ratgeber · Gastronomie

Speisekarte erstellen — Pflichtangaben, Allergene & Preise korrekt

Eine gute Speisekarte verkauft — eine rechtssichere schützt vor Ärger. Denn neben Layout und Appetit zählt, dass die Pflichtangaben stimmen: Allergene, bestimmte Zusatzstoffe und korrekte Preise. Hier baust du deine Karte Schritt für Schritt so auf, dass sie lesbar und gesetzeskonform ist.

Was muss auf eine Speisekarte?

Drei rechtliche Bausteine — jeder mit eigener Rechtsgrundlage:

BausteinRechtsgrundlage
Allergene (14 Hauptallergene)§ 4 LMIDV (i. V. m. LMIV)
Zusatzstoffe (z. B. „mit Farbstoff")§ 5 LMZDV
Preise (Endpreise inkl. MwSt)Preisangabenverordnung (PAngV)

Die ersten beiden Bausteine behandeln wir ausführlich im Beitrag Allergenkennzeichnung in der Gastronomie — hier geht es um die praktische Umsetzung auf der Karte.

Schritt für Schritt zur rechtssicheren Karte

  1. Gerichte & Rezepturen erfassen. Lege für jedes Gericht die vollständige Zutatenliste fest — inklusive Halbfertigprodukten und deren Unterzutaten. Nur so lassen sich Allergene und Zusatzstoffe lückenlos bestimmen.
  2. Allergene je Gericht bestimmen. Prüfe jedes Gericht gegen die 14 Allergene aus Anhang II der LMIV. Achte auf versteckte Quellen (z. B. Soja-Lecithin in Saucen oder Sulfite in Trockenfrüchten/Wein).
  3. Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe prüfen. Bestimmte Zusatzstoffe brauchen einen Pflichthinweis (z. B. „mit Farbstoff", „mit Konservierungsstoff", „mit Süßungsmittel") nach § 5 LMZDV.
  4. Fußnoten & Legende anlegen. Bewährt: Allergene als Buchstaben, Zusatzstoffe als Ziffern, mit einer vollständigen Legende auf derselben Karte. Die Zuordnung ist Branchenkonvention — entscheidend ist Eindeutigkeit und Lesbarkeit vor der Bestellung.
  5. Preise als Endpreise setzen. Jeder Preis enthält Mehrwertsteuer und alle Zuschläge (z. B. Bedienungsgeld). „ca.-", „ab-" oder „von/bis-"Preise sind unzulässig (PAngV).
  6. Lesbarkeit & Aushang sichern. Alle Angaben müssen gut lesbar und vor Kaufabschluss verfügbar sein. Eine Karte mit den wesentlichen Speisen/Getränken und Preisen gehört gut lesbar neben den Eingang.

Allergene auf der Karte — die zulässigen Wege

Du musst nicht jedes Allergen an jedes Gericht schreiben. § 4 LMIDV lässt mehrere Wege zu — solange die Information vor dem Kauf verfügbar ist:

  • Direkt auf der Karte — per Fußnoten/Legende (am transparentesten).
  • Über eine Dokumentation („Allergen-Kladde"), auf die ein gut sichtbarer Hinweis verweist.
  • Mündlich — nur unter den vollständigen Bedingungen des § 4 Abs. 4 LMIDV (geschultes Personal + schriftliche Doku + Hinweis). Details im Gastronomie-Beitrag.

Wichtig: Allergen- und Zusatzstoffangaben müssen in derselben Form bereitgestellt werden (§ 5 Abs. 2 LMZDV) — nicht das eine schriftlich, das andere nur mündlich.

Häufige Fehler auf Speisekarten

  • Unvollständige Legende — ein Fußnotenzeichen ohne passenden Legendeneintrag.
  • Allergene nur mündlich, ohne die nach § 4 Abs. 4 LMIDV nötige Doku und den Hinweis.
  • „geschwefelt" vergessen — Sulfite sind ein deklarationspflichtiges Allergen, kein bloßer Zusatzstoff-Hinweis.
  • Netto- oder „ab"-Preise statt Endpreisen inkl. MwSt (PAngV-Verstoß).
  • Halbfertigprodukte ignoriert — auch zugekaufte Saucen/Convenience tragen Allergene und Zusatzstoffe.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Texte: § 4 LMIDV, § 5 LMZDV, Anhang II der VO (EU) Nr. 1169/2011 sowie die Preisangabenverordnung (PAngV). Die Fußnoten-Zuordnung ist eine Branchenkonvention, kein gesetzlicher Standard.