Ratgeber · Allergene

Milch — das Allergen Nr. 7 nach LMIV

Milch ist eines der häufigsten Allergene — und steckt in weit mehr als Käse und Joghurt: als Casein oder Molkenpulver in Wurst, Backwaren und Schokolade. Der wichtigste Merksatz: „laktosefrei" heißt NICHT „milchfrei". Hier liest du, wo Milch drin ist, welche Kennzeichnungspflichten gelten und wo die wenigen Ausnahmen liegen.

Was ist das Milch-Allergen?

Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose) stehen als Nummer 7 in Anhang II der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011). Erfasst sind alle Milchbestandteile — Milcheiweiß (Casein, Molkenprotein), Milchzucker (Laktose), Butterfett usw.

„Laktosefrei" ist NICHT „milchfrei"

Ein zentraler und oft verwechselter Punkt:

  • Laktoseintoleranz = Unverträglichkeit des Milchzuckers. Hier helfen „laktosefrei"-Produkte.
  • Milchallergie = Reaktion auf das Milcheiweiß. Hier helfen laktosefreie Produkte nicht — sie enthalten weiterhin Casein/Molkenprotein.

Deshalb ist ein „laktosefreies" Produkt weiterhin als Milch-Allergen kennzeichnungspflichtig.

Wichtig zur Einordnung: Die LMIV regelt die Auslobung „laktosefrei" nicht. Das Wort „Laktose" kommt im gesamten Verordnungstext genau einmal vor — in Anhang II Nr. 7 („Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)"). Einen EU-weit festgelegten Grenzwert für die Angabe gibt es nicht. Der in Deutschland gebräuchliche Wert von unter 0,1 g Laktose je 100 g bzw. 100 ml ist Praxis, keine Vorgabe der LMIV. So oder so ersetzt die Angabe „laktosefrei" die Allergeninformation nicht.

Wo steckt Milch — auch versteckt?

  • Offensichtlich — Milch, Butter, Sahne, Joghurt, Käse, Quark, Molke, Kondensmilch.
  • Als Milcheiweiß — Casein/Caseinat oder Molkenpulver in Wurstwaren, Brühwurst, Backwaren, Schokolade, Brotaufstrichen.
  • Als Milchzucker — Laktose als Träger-/Füllstoff, auch in manchen Fertiggewürzen und Medikamenten.
  • Versteckt — Butterreinfett/„Butteraroma", Sahnesaucen, Panaden, Cremesuppen.
Wo Milch steckt. Anhang II Nr. 7 der LMIV: „Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)“. Offensichtlich: Butter, Sahne, Joghurt, Käse, Quark, Molke. Als Milcheiweiß: Casein und Molkenpulver in Wurst und Gebäck. Als Milchzucker: Laktose als Träger- und Füllstoff. Versteckt: Butterreinfett, Sahnesaucen, Panaden, Cremesuppen.
Milch versteckt sich als Casein in der Wurst und als Laktose im Gewürz. Beides ist Anhang II Nr. 7 — auch ohne das Wort „Milch“ auf der Packung.
Schaubild: Foodlex. VO (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II. Beispiele aus der Praxis.

Die Ausnahmen

Milch kennt nur zwei ausdrückliche Ausnahmen (Anhang II Nr. 7):

AusgenommenHinweis
Molkezur Herstellung alkoholischer Destillate (inkl. Ethylalkohol landw. Ursprungs)
LactitZuckeralkohol (Süßungsmittel E966)

Alles andere aus Milch — einschließlich Laktose — ist kennzeichnungspflichtig.

So kennzeichnest du Milch korrekt

Im Zutatenverzeichnis vorverpackter Ware muss die milchhaltige Zutat genannt (z. B. „Milch", „Butter", „Molkenpulver", „Casein") und hervorgehoben werden — meist durch Fettdruck (Art. 21 LMIV). Bei loser Ware in der Gastronomie gilt § 4 LMIDV; auf der Speisekarte löst du es über das Fußnoten-System.

Häufige Fragen

Bedeutet „laktosefrei“ auch „milchfrei“?

Nein. Laktosefreie Produkte enthalten weiterhin Milcheiweiß (z. B. Casein, Molkenprotein) und sind damit weiterhin als Milch-Allergen kennzeichnungspflichtig. „Laktosefrei“ hilft nur bei Laktoseintoleranz, nicht bei einer Milchallergie. Die LMIV regelt die Auslobung „laktosefrei“ nicht — das Wort „Laktose“ steht dort nur in Anhang II Nr. 7 —, und einen EU-weiten Grenzwert gibt es nicht. Der in Deutschland gebräuchliche Wert von unter 0,1 g Laktose je 100 g/ml ist Praxis, keine Vorgabe der LMIV.

Wo steckt Milch versteckt drin?

Neben offensichtlichen Produkten (Butter, Käse, Sahne, Joghurt) auch als Casein/Caseinat, Molkenpulver oder Milchzucker in Wurstwaren, Backwaren, Schokolade, Brotaufstrichen und vielen Fertigprodukten.

Gibt es bei Milch Ausnahmen von der Kennzeichnung?

Ja, zwei: Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten (einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs) sowie Lactit. Alles andere aus Milch — inklusive Laktose — ist kennzeichnungspflichtig.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Medizinberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Verordnungstext (Anhang II Nr. 7 der VO (EU) Nr. 1169/2011).