Ratgeber · Allergene
Sellerie — das Allergen Nr. 9 nach LMIV
Sellerie ist das heimliche Schwergewicht unter den 14 Allergenen: Als Gemüse sieht man ihn selten, als Würzzutat steckt er aber in erstaunlich vielen Produkten — von der Gemüsebrühe bis zur Wurst. Genau deshalb wird er so oft übersehen. Hier liest du, wo Sellerie versteckt ist und wie du ihn korrekt kennzeichnest.
Was ist das Sellerie-Allergen?
Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse stehen als Nummer 9 in Anhang II der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011) — ohne Ausnahmen. Erfasst sind alle Formen: Knollensellerie, Staudensellerie (Stangensellerie) und Blattsellerie, ebenso Erzeugnisse wie Selleriesalz und Selleriegewürz.
Wo steckt Sellerie — das Versteck-Problem
- Brühen & Fonds — Gemüsebrühe, Brühwürfel, Suppengrün, Instant-Suppen.
- Würzmittel — Suppenwürze, Gewürzmischungen, Selleriesalz, „Gemüsesaft-Konzentrat".
- Saucen & Convenience — Ketchup, Fertigsaucen, Dressings, Tütengerichte.
- Wurst & Feinkost — viele Brüh- und Kochwürste, Feinkostsalate, Aufschnitt.
Weil Sellerie so oft nur in kleinen Mengen als Aroma dient, wird er in der Praxis leicht vergessen — ein häufiger Kennzeichnungsfehler.
Schaubild: Foodlex. VO (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II. Beispiele aus der Praxis.
So kennzeichnest du Sellerie korrekt
Im Zutatenverzeichnis vorverpackter Ware muss die Zutat als „Sellerie" (bzw. „Selleriesalz", „Selleriegewürz") genannt und hervorgehoben werden — meist durch Fettdruck (Art. 21 LMIV). Achte besonders auf zusammengesetzte Zutaten wie Brühe, Würzmischungen und Saucen: Dort versteckt sich Sellerie am häufigsten. Bei loser Ware in der Gastronomie gilt § 4 LMIDV; auf der Speisekarte löst du es über das Fußnoten-System.
Häufige Fragen
Warum wird Sellerie so oft übersehen?
Weil Sellerie meist als versteckte Würzzutat auftritt — in Gemüsebrühe, Brühwürfeln, Suppenwürze, Gewürzmischungen, Ketchup, Fertigsaucen und Wurst. Sichtbar als Gemüse ist er dabei kaum, kennzeichnungspflichtig aber trotzdem.
Zählt auch Selleriesalz oder Staudensellerie als Allergen?
Ja. Erfasst sind alle Formen — Knollensellerie, Staudensellerie, Blattsellerie — sowie Erzeugnisse wie Selleriesalz und Selleriegewürz. Es gibt keine Ausnahmeregelung.
Gibt es bei Sellerie Ausnahmen von der Kennzeichnung?
Nein. Sellerie (Anhang II Nr. 9 der LMIV) und alle daraus gewonnenen Erzeugnisse sind ohne Ausnahme kennzeichnungspflichtig.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Verordnungstext (Anhang II Nr. 9 der VO (EU) Nr. 1169/2011).