Ratgeber · Allergene

Sellerie — das Allergen Nr. 9 nach LMIV

Sellerie ist das heimliche Schwergewicht unter den 14 Allergenen: Als Gemüse sieht man ihn selten, als Würzzutat steckt er aber in erstaunlich vielen Produkten — von der Gemüsebrühe bis zur Wurst. Genau deshalb wird er so oft übersehen. Hier liest du, wo Sellerie versteckt ist und wie du ihn korrekt kennzeichnest.

Was ist das Sellerie-Allergen?

Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse stehen als Nummer 9 in Anhang II der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011) — ohne Ausnahmen. Erfasst sind alle Formen: Knollensellerie, Staudensellerie (Stangensellerie) und Blattsellerie, ebenso Erzeugnisse wie Selleriesalz und Selleriegewürz.

Wo steckt Sellerie — das Versteck-Problem

  • Brühen & Fonds — Gemüsebrühe, Brühwürfel, Suppengrün, Instant-Suppen.
  • Würzmittel — Suppenwürze, Gewürzmischungen, Selleriesalz, „Gemüsesaft-Konzentrat".
  • Saucen & Convenience — Ketchup, Fertigsaucen, Dressings, Tütengerichte.
  • Wurst & Feinkost — viele Brüh- und Kochwürste, Feinkostsalate, Aufschnitt.

Weil Sellerie so oft nur in kleinen Mengen als Aroma dient, wird er in der Praxis leicht vergessen — ein häufiger Kennzeichnungsfehler.

So kennzeichnest du Sellerie korrekt

Im Zutatenverzeichnis vorverpackter Ware muss die Zutat als „Sellerie" (bzw. „Selleriesalz", „Selleriegewürz") genannt und hervorgehoben werden — meist durch Fettdruck (Art. 21 LMIV). Achte besonders auf zusammengesetzte Zutaten wie Brühe, Würzmischungen und Saucen: Dort versteckt sich Sellerie am häufigsten. Bei loser Ware in der Gastronomie gilt § 4 LMIDV; auf der Speisekarte löst du es über das Fußnoten-System.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Verordnungstext (Anhang II Nr. 9 der VO (EU) Nr. 1169/2011).