Ratgeber · Allergene

Sulfite & Schwefeldioxid — das Allergen Nr. 12 erklärt

Schwefeldioxid und Sulfite sind ein Sonderfall unter den 14 Allergenen: Es ist das einzige, das erst ab einer bestimmten Menge gekennzeichnet werden muss — und es versteckt sich oft hinter E-Nummern. Hier erfährst du, was Sulfite sind, wo sie stecken und wie du sie korrekt kennzeichnest.

Was sind Sulfite und Schwefeldioxid?

Schwefeldioxid (SO₂) und seine Salze, die Sulfite, sind Schwefelverbindungen, die als Konservierungs- und Antioxidationsmittel eingesetzt werden. Sie hemmen Mikroorganismen, verhindern das Braunwerden (Oxidation) und stabilisieren Farbe und Geschmack. Deshalb finden sie sich vor allem dort, wo Haltbarkeit und Farbe zählen — etwa in Wein und getrockneten Früchten.

Bei empfindlichen Personen können Sulfite Unverträglichkeitsreaktionen auslösen (z. B. Atembeschwerden, Kopfschmerzen). Deshalb stehen sie in Anhang II der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011) unter Nummer 12 der kennzeichnungspflichtigen Allergene.

Wann sind Sulfite kennzeichnungspflichtig?

Anders als bei den übrigen Allergenen gilt eine Mengenschwelle: Schwefeldioxid und Sulfite müssen gekennzeichnet werden, wenn sie in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l enthalten sind — berechnet als insgesamt vorhandenes SO₂ im verzehrfertigen Erzeugnis (Anhang II Nr. 12 LMIV). Unter dieser Schwelle besteht keine Allergen-Kennzeichnungspflicht.

Versteckt hinter E-Nummern: E220–E228

Als Zusatzstoff tauchen Sulfite häufig nur als E-Nummer auf. Diese zählen als Allergen-Hinweis, müssen aber — wie alle Allergene — hervorgehoben werden:

E-NummerStoff
E220Schwefeldioxid
E221Natriumsulfit
E222Natriumhydrogensulfit
E223Natriummetabisulfit
E224Kaliummetabisulfit
E226Calciumsulfit
E227Calciumhydrogensulfit
E228Kaliumhydrogensulfit

Wo kommen Sulfite vor?

  • Wein, Sekt, Bier — daher der bekannte Hinweis „enthält Sulfite" auf Weinflaschen.
  • Getrocknete Früchte — Aprikosen, Rosinen, Feigen, Pflaumen (hier oft „geschwefelt").
  • Trockengemüse und Kartoffeltrockenprodukte (z. B. Fertig-Püree, Pommes-Halbfabrikate).
  • Eingelegtes, Essig, Senf, Fruchtsaftkonzentrate, manche Meeresfrüchte und Fertigsoßen.

So kennzeichnest du Sulfite korrekt

Bei vorverpackter Ware muss der Hinweis (z. B. „Schwefeldioxid", „Sulfite" oder die E-Nummer) im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden — meist durch Fettdruck (Art. 21 LMIV). Bei loser Ware greift die Allergeninformation nach § 4 LMIDV.

Wichtig: „geschwefelt" betrifft das Allergen Schwefeldioxid/Sulfite — nicht zu verwechseln mit Zusatzstoff-Angaben wie „mit Konservierungsstoff". Mehr zur Abgrenzung im Beitrag Allergenkennzeichnung in der Bäckerei.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Verordnungstext (Anhang II Nr. 12 der VO (EU) Nr. 1169/2011, § 4 LMIDV).