Ratgeber · Allergene
Glutenfreie Getreide — welche Sorten ohne Gluten sind
Die Liste der glutenfreien Getreide ist kurz und sie ist eindeutig. Was daraus für eine Packung folgt, ist es nicht: „glutenfrei“ darf nicht draufstehen, weil ein Getreide von Natur aus kein Gluten hat, sondern erst ab einem gemessenen Grenzwert. Hier stehen beide Seiten — die Sorten und der Wert, der über die Auslobung entscheidet.
Welche Getreide sind von Natur aus glutenfrei?
Diese Arten enthalten kein Gluten — weder das Korn noch das daraus gemahlene Mehl:
| Gruppe | Arten | Was daraus wird |
|---|---|---|
| Getreide | Reis, Mais, Hirse, Sorghum, Teff | Reismehl, Maisgrieß, Polenta, Hirseflocken, Injera |
| Pseudogetreide | Buchweizen, Quinoa, Amarant | Buchweizenmehl, Galettes, Quinoaflocken |
| Sonstige Mehle | Kichererbse, Lupine, Kastanie, Mandel, Kokos | Farinata, Mandelmehl-Gebäck |
Pseudogetreide sind botanisch kein Getreide. Buchweizen ist ein Knöterichgewächs, Quinoa und Amarant sind Fuchsschwanzgewächse. Für die Küche macht das keinen Unterschied, für die Kennzeichnung schon: Sie stehen nicht in Anhang II Nr. 1 der LMIV und lösen keine Allergenkennzeichnung wegen Gluten aus.
⚠️ Lupine ist glutenfrei und trotzdem ein Allergen. Sie steht als Nummer 13 in Anhang II der LMIV — ein glutenfreies Mehl ist also nicht automatisch ein unkritisches. Mehr dazu im Beitrag Lupine als Allergen.
Die Gegenprobe: welche Getreide Gluten enthalten
Anhang II Nr. 1 der VO (EU) Nr. 1169/2011 nennt vier Getreide und ihre Kreuzungen: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer. Wichtiger als die Liste ist, wie weit „Weizen“ reicht — nämlich über die ganze Gattung: Dinkel, Khorasan-Weizen (Kamut®), Hartweizen, Einkorn, Emmer und Grünkern sind Weizen. Triticale ist eine Kreuzung aus Weizen und Roggen und damit ein Hybridstamm.
Die vollständige Herleitung samt der Frage, wie das Zutatenverzeichnis zu schreiben ist, steht im Schwesterbeitrag Glutenhaltiges Getreide — Allergen Nr. 1.
Schaubild: Foodlex. VO (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II Nr. 1; VO (EU) Nr. 828/2014, Anhang.
Hafer — der Fall, der auf beiden Seiten steht
Hafer ist der einzige Eintrag, bei dem sich die beiden Verordnungen unterscheiden, und das ist kein Widerspruch, sondern zwei verschiedene Fragen.
Anhang II der LMIV führt Hafer als Allergen — weil er in der Praxis fast immer durch Weizen, Roggen oder Gerste verunreinigt ist: gemeinsame Felder, gemeinsame Mühlen, gemeinsame Transporte.
Erwägungsgrund 1 der VO (EU) Nr. 828/2014 zählt ihn dagegen nicht zu den glutenhaltigen Getreiden. Dort heißt es wörtlich:
„Weizen (d. h. alle Triticum-Arten, zum Beispiel Hartweizen, Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen und Gerste sind Getreidearten, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen Gluten enthalten.“
Hafer fehlt in dieser Aufzählung. Deshalb gibt es überhaupt „glutenfreien Hafer“ — und deshalb hat er im Anhang der Verordnung einen eigenen Abschnitt B:
„Der Hafer in einem Lebensmittel, das mit dem Hinweis ‚glutenfrei‘ oder ‚sehr niedriger Glutengehalt‘ versehen ist, muss so hergestellt, zubereitet und/oder verarbeitet sein, dass eine Kontamination durch Weizen, Roggen, Gerste oder Kreuzungen dieser Getreidearten ausgeschlossen ist; der Glutengehalt dieses Hafers darf höchstens 20 mg/kg betragen.“
🟡 Eine Beobachtung am Wortlaut: Abschnitt A der deutschen Fassung nennt die zulässige Angabe „sehr geringer Glutengehalt“, Abschnitt B schreibt „sehr niedriger Glutengehalt“. Die englische und die französische Fassung verwenden an beiden Stellen denselben Ausdruck. Auf das Etikett gehört die Formulierung aus Abschnitt A — dort steht, welche Angaben zulässig sind. Das ist Auslegung des Wortlauts, keine Rechtsprechung.
„Glutenfrei“ ist kein Wort, sondern ein Grenzwert
Hier trennt sich die Ernährungsfrage von der Kennzeichnungsfrage. Ein Brot aus reinem Reismehl ist ohne Gluten — ob „glutenfrei“ auf die Packung darf, entscheidet trotzdem eine Messung. Der Anhang der VO (EU) Nr. 828/2014, Abschnitt A:
„Der Hinweis ‚glutenfrei‘ darf nur verwendet werden, wenn ein Lebensmittel beim Verkauf an den Endverbraucher einen Glutengehalt von höchstens 20 mg/kg aufweist.“
| Angabe | Höchstgehalt | Wofür sie gedacht ist |
|---|---|---|
| „glutenfrei“ | 20 mg/kg | jedes Lebensmittel, auch aus von Natur aus glutenfreien Zutaten |
| „sehr geringer Glutengehalt“ | 100 mg/kg | nur für Erzeugnisse aus speziell verarbeitetem Weizen, Roggen, Gerste, Hafer oder Kreuzungen |
Drei Punkte, die daraus folgen und regelmäßig übersehen werden:
- Maßgeblich ist das Lebensmittel beim Verkauf an den Endverbraucher — nicht die Rezeptur, nicht die Zutat. Mehlstaub in der Backstube zählt mit.
- „Sehr geringer Glutengehalt“ ist nicht die schwächere Variante für irgendein Produkt. Der Wortlaut bindet sie an Zutaten aus den vier Getreiden, die eigens zur Reduzierung verarbeitet wurden.
- „Glutenarm“ gibt es nicht. Die Verordnung lässt genau die beiden Angaben oben zu; eine dritte Formulierung ist keine Abstufung, sondern eine nicht vorgesehene Angabe.
Wo Gluten herkommt, wo man es nicht erwartet
Eine glutenfreie Getreideliste hilft nur, solange das Erzeugnis dabei bleibt. Vier Wege, auf denen Gluten in ein ansonsten glutenfreies Produkt gerät:
- Malz. Malz, Malzextrakt und Malzaroma stammen überwiegend aus Gerste — auch in Cornflakes aus Mais.
- Bindemittel und Träger. Weizenstärke, Weizenkleber (Seitan), Grieß in Fertigsoßen.
- Gewürzmischungen und Aromen, in denen Weizenmehl als Rieselhilfe steckt.
- Die gemeinsame Anlage. Dieselbe Mühle, dieselbe Knetmaschine, dieselbe Fritteuse.
Umgekehrt nennt Anhang II Nr. 1 vier Ausnahmen, die trotz Herkunft aus glutenhaltigem Getreide nicht als Allergen zu kennzeichnen sind: Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose, Maltodextrine auf Weizenbasis, Glukosesirupe auf Gerstenbasis sowie Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs.
Häufige Fragen
Welche Getreide sind glutenfrei?
Von Natur aus ohne Gluten sind Reis, Mais, Hirse, Sorghum und Teff sowie die Pseudogetreide Buchweizen, Quinoa und Amarant. Glutenhaltig sind nach Anhang II Nr. 1 der LMIV Weizen (einschließlich Dinkel, Khorasan-Weizen, Hartweizen, Einkorn und Emmer), Roggen, Gerste, Hafer und ihre Hybridstämme.
Welches Getreide hat am wenigsten Gluten?
Unter den gelisteten ist es Hafer: Erwägungsgrund 1 der VO (EU) Nr. 828/2014 nennt als glutenhaltig ausdrücklich nur Weizen, Roggen und Gerste. Für das Etikett hilft ein Ranking der Sorten aber nicht weiter — maßgeblich ist der gemessene Gehalt im fertigen Lebensmittel, nicht die Art.
Ist Roggen glutenfrei?
Nein. Roggen steht in Anhang II Nr. 1 der LMIV und wird in Erwägungsgrund 1 der VO (EU) Nr. 828/2014 ausdrücklich als glutenhaltig genannt. Das gilt ebenso für Roggenmehl, Roggenmalz und Sauerteig aus Roggen.
Wann darf „glutenfrei“ auf die Verpackung?
Wenn das Lebensmittel beim Verkauf an den Endverbraucher höchstens 20 mg/kg Gluten enthält. „Sehr geringer Glutengehalt“ ist bis 100 mg/kg zulässig, aber nur für Erzeugnisse aus speziell verarbeitetem glutenhaltigem Getreide.
Ist Buchweizen ein Getreide?
Botanisch nicht — Buchweizen ist ein Knöterichgewächs. Deshalb heißt er Pseudogetreide. Für die Kennzeichnung ist genau das der Punkt: Er steht nicht in Anhang II Nr. 1 und löst keine Allergenkennzeichnung wegen Gluten aus.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Verordnungstexte: Anhang II Nr. 1 der VO (EU) Nr. 1169/2011 sowie Erwägungsgrund 1 und der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014. Die Zitate sind am 30.09.2026 im Volltext über den EU-Cellar geprüft (CELEX 32014R0828). Ob ein Lebensmittel den Grenzwert einhält, sagt nur eine Analyse — nicht die Rezeptur.