Ratgeber · Allergene

Lupinen — das Allergen Nr. 13 nach LMIV

Lupinen kennt kaum jemand als Allergen — dabei wandert Lupinenmehl immer öfter in Backwaren, glutenfreie und vegane Produkte. Als eines der 14 Allergene (Nummer 13) ist es kennzeichnungspflichtig, und wegen der Verwandtschaft zur Erdnuss für Allergiker besonders relevant.

Was ist das Lupinen-Allergen?

Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse stehen als Nummer 13 in Anhang II der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011) — ohne Ausnahmen. Die Lupine ist eine Hülsenfrucht; verarbeitet wird sie vor allem zu Lupinenmehl, -konzentrat und -protein.

Kreuzallergie mit Erdnuss

Weil Lupine und Erdnuss botanisch beide Hülsenfrüchte sind, kann eine Kreuzreaktion auftreten: Menschen mit Erdnussallergie reagieren mitunter auch auf Lupine. Das macht die saubere Kennzeichnung besonders wichtig — gerade weil Lupine oft unerwartet auftaucht.

Wo steckt Lupine — auch versteckt?

  • Backwaren — Lupinenmehl als Aufheller oder Ei-Ersatz in Brot, Brötchen, Gebäck.
  • Glutenfreie Produkte — als Eiweiß-/Mehlkomponente.
  • Vegane Alternativen — Fleisch- und Milchersatz auf Lupinenbasis, Aufstriche.
  • Weiteres — Lupinenkaffee, Proteinriegel, manche Nudeln.

So kennzeichnest du Lupine korrekt

Im Zutatenverzeichnis vorverpackter Ware muss die Zutat als „Lupine" (bzw. „Lupinenmehl", „Lupinenprotein") genannt und hervorgehoben werden — meist durch Fettdruck (Art. 21 LMIV). Bei loser Ware in der Gastronomie gilt § 4 LMIDV; auf der Speisekarte löst du es über das Fußnoten-System.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Medizinberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Verordnungstext (Anhang II Nr. 13 der VO (EU) Nr. 1169/2011).