Ratgeber · Allergene
Senf — das Allergen Nr. 10 nach LMIV
Senf schmeckt man oft, sieht man aber selten: Als Würzzutat steckt er in Dressings, Wurst und Currysaucen — und gehört zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen (Nummer 10). Hier liest du, wo Senf überall drin ist und wie du ihn korrekt kennzeichnest.
Was ist das Senf-Allergen?
Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse stehen als Nummer 10 in Anhang II der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011) — ohne Ausnahmen. Erfasst sind alle Formen: Senfkörner, Senfpulver, Senfsprossen und zubereiteter Tafelsenf.
Wo steckt Senf — auch versteckt?
- Saucen & Dressings — Mayonnaise, Remoulade, Salatdressings, Vinaigrettes.
- Wurstwaren — viele Brat- und Brühwürste, Aufschnitt, Fleischsalate.
- Gewürze — Currypulver, Gewürzmischungen, Marinaden, BBQ- und Grillsaucen.
- Backwaren — manche Brote, Laugengebäck, herzhafte Snacks.
So kennzeichnest du Senf korrekt
Im Zutatenverzeichnis vorverpackter Ware muss die Zutat als „Senf" (bzw. „Senfsaat", „Senfpulver") genannt und hervorgehoben werden — meist durch Fettdruck (Art. 21 LMIV). Wie bei Sellerie ist die häufigste Fehlerquelle die zusammengesetzte Zutat — Dressing, Marinade oder Wurstbrät. Bei loser Ware in der Gastronomie gilt § 4 LMIDV; auf der Speisekarte löst du es über das Fußnoten-System.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Verordnungstext (Anhang II Nr. 10 der VO (EU) Nr. 1169/2011).