Ratgeber · Allergene

Senf — das Allergen Nr. 10 nach LMIV

Senf schmeckt man oft, sieht man aber selten: Als Würzzutat steckt er in Dressings, Wurst und Currysaucen — und gehört zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen (Nummer 10). Hier liest du, wo Senf überall drin ist und wie du ihn korrekt kennzeichnest.

Was ist das Senf-Allergen?

Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse stehen als Nummer 10 in Anhang II der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011) — ohne Ausnahmen. Erfasst sind alle Formen: Senfkörner, Senfpulver, Senfsprossen und zubereiteter Tafelsenf.

Wo steckt Senf — auch versteckt?

  • Saucen & Dressings — Mayonnaise, Remoulade, Salatdressings, Vinaigrettes.
  • Wurstwaren — viele Brat- und Brühwürste, Aufschnitt, Fleischsalate.
  • Gewürze — Currypulver, Gewürzmischungen, Marinaden, BBQ- und Grillsaucen.
  • Backwaren — manche Brote, Laugengebäck, herzhafte Snacks.
Wo Senf steckt. Anhang II Nr. 10 der LMIV: „Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse“. Saucen & Dressings: Mayonnaise, Remoulade, Vinaigrettes. Wurstwaren: Brat- und Brühwürste, Aufschnitt, Fleischsalate. Gewürze: Currypulver, Gewürzmischungen, BBQ-Saucen. Backwaren: manche Brote, Laugengebäck, herzhafte Snacks.
Senf ist in der Mayonnaise und in fast jeder Bratwurst. Er gehört zu den Allergenen, die über Gewürzmischungen am weitesten wandern.
Schaubild: Foodlex. VO (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II. Beispiele aus der Praxis.

So kennzeichnest du Senf korrekt

Im Zutatenverzeichnis vorverpackter Ware muss die Zutat als „Senf" (bzw. „Senfsaat", „Senfpulver") genannt und hervorgehoben werden — meist durch Fettdruck (Art. 21 LMIV). Wie bei Sellerie ist die häufigste Fehlerquelle die zusammengesetzte Zutat — Dressing, Marinade oder Wurstbrät. Bei loser Ware in der Gastronomie gilt § 4 LMIDV; auf der Speisekarte löst du es über das Fußnoten-System.

Häufige Fragen

In welchen Produkten steckt Senf oft versteckt?

Neben Senf selbst vor allem in Mayonnaise, Remoulade, Salatdressings, Wurst und Bratwurst, Currypulver und Currysaucen, Marinaden, BBQ-Saucen sowie manchen Broten und Laugengebäcken.

Zählen auch Senfkörner und Senfpulver als Allergen?

Ja. Erfasst sind alle Senf-Erzeugnisse — Senfkörner, Senfpulver, Senfsprossen und zubereiteter Senf. Es gibt keine Ausnahmeregelung.

Gibt es bei Senf Ausnahmen von der Kennzeichnung?

Nein. Senf (Anhang II Nr. 10 der LMIV) und alle daraus gewonnenen Erzeugnisse sind ohne Ausnahme kennzeichnungspflichtig.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Verordnungstext (Anhang II Nr. 10 der VO (EU) Nr. 1169/2011).