Ratgeber · Allergene
Sesam — das Allergen Nr. 11 nach LMIV
Die Sesamkörner auf dem Burgerbrötchen sieht jeder — den Sesam im Öl, in der Panade oder im Hummus nicht. Sesam gehört zu den 14 Allergenen (Nummer 11) und wird als Allergen zunehmend wichtiger. Hier liest du, wo Sesam überall steckt und wie du ihn korrekt kennzeichnest.
Was ist das Sesam-Allergen?
Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse stehen als Nummer 11 in Anhang II der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011) — ohne Ausnahmen. Sesam ist ein Samen, keine Schalenfrucht, und ein eigenständiges Allergen. Erfasst sind auch Sesamöl, Sesammehl und Sesammus.
Wo steckt Sesam — auch versteckt?
- Backwaren — Burger- und Brötchen, Kräcker, Grissini, manche Brote.
- Pasten & Dips — Tahini (Sesammus), Hummus, Baba Ghanoush.
- Öl & asiatische Küche — Sesamöl, Wok-Gerichte, Dressings, Marinaden.
- Süßes & Snacks — Halva, Sesamriegel, Müsli, Gomasio, Falafel.
Schaubild: Foodlex. VO (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II. Beispiele aus der Praxis.
So kennzeichnest du Sesam korrekt
Im Zutatenverzeichnis vorverpackter Ware muss die Zutat als „Sesam" (bzw. „Sesamsamen", „Sesamöl", „Sesammus") genannt und hervorgehoben werden — meist durch Fettdruck (Art. 21 LMIV). Achte auf Sesamöl in Saucen und Dressings — hier wird das Allergen leicht übersehen. Bei loser Ware in der Gastronomie gilt § 4 LMIDV; auf der Speisekarte löst du es über das Fußnoten-System.
Häufige Fragen
Ist Sesam eine Nuss?
Nein. Sesam ist ein Samen (Sesamsamen), keine Schalenfrucht. In der LMIV ist er ein eigenes Allergen (Anhang II Nr. 11), unabhängig von den Schalenfrüchten (Nr. 8).
Wo steckt Sesam oft versteckt?
Auf Burger- und Brötchen, in Tahini und Hummus, in Sesamöl (asiatische Küche), Halva, Gomasio, Falafel, Müsli und Riegeln sowie in manchen Backwaren und Panaden.
Gibt es bei Sesam Ausnahmen von der Kennzeichnung?
Nein. Sesamsamen (Anhang II Nr. 11 der LMIV) und alle daraus gewonnenen Erzeugnisse — auch Sesamöl — sind ohne Ausnahme kennzeichnungspflichtig.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Verordnungstext (Anhang II Nr. 11 der VO (EU) Nr. 1169/2011).