Ratgeber · Allergene
Sesam — das Allergen Nr. 11 nach LMIV
Die Sesamkörner auf dem Burgerbrötchen sieht jeder — den Sesam im Öl, in der Panade oder im Hummus nicht. Sesam gehört zu den 14 Allergenen (Nummer 11) und wird als Allergen zunehmend wichtiger. Hier liest du, wo Sesam überall steckt und wie du ihn korrekt kennzeichnest.
Was ist das Sesam-Allergen?
Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse stehen als Nummer 11 in Anhang II der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011) — ohne Ausnahmen. Sesam ist ein Samen, keine Schalenfrucht, und ein eigenständiges Allergen. Erfasst sind auch Sesamöl, Sesammehl und Sesammus.
Wo steckt Sesam — auch versteckt?
- Backwaren — Burger- und Brötchen, Kräcker, Grissini, manche Brote.
- Pasten & Dips — Tahini (Sesammus), Hummus, Baba Ghanoush.
- Öl & asiatische Küche — Sesamöl, Wok-Gerichte, Dressings, Marinaden.
- Süßes & Snacks — Halva, Sesamriegel, Müsli, Gomasio, Falafel.
So kennzeichnest du Sesam korrekt
Im Zutatenverzeichnis vorverpackter Ware muss die Zutat als „Sesam" (bzw. „Sesamsamen", „Sesamöl", „Sesammus") genannt und hervorgehoben werden — meist durch Fettdruck (Art. 21 LMIV). Achte auf Sesamöl in Saucen und Dressings — hier wird das Allergen leicht übersehen. Bei loser Ware in der Gastronomie gilt § 4 LMIDV; auf der Speisekarte löst du es über das Fußnoten-System.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Verordnungstext (Anhang II Nr. 11 der VO (EU) Nr. 1169/2011).