Ratgeber · Allergene

Krebstiere — das Allergen Nr. 2 nach LMIV

Garnelen, Krabben, Hummer — Krebstiere sind ein starkes Allergen und stecken oft versteckt in Fonds, Suppen und asiatischen Saucen. Wichtig zu wissen: Krebstiere, Fische und Weichtiere sind drei verschiedene der 14 Allergene — nicht ein „Meeresfrüchte"-Sammelbegriff.

Was ist das Krebstier-Allergen?

Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse stehen als Nummer 2 in Anhang II der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011). Krebstiere (auch Krustentiere) sind kennzeichnungspflichtig — ohne Ausnahmen.

Die drei getrennten Meerestier-Allergene

Nr.AllergenBeispiele
2KrebstiereGarnelen, Krabben, Hummer, Langusten, Scampi
4FischeLachs, Thunfisch, Sardellen …
14WeichtiereMuscheln, Austern, Tintenfisch

Wo stecken Krebstiere — auch versteckt?

  • Offensichtlich — Garnelen/Shrimps, Krabben, Hummer, Langusten, Scampi, Flusskrebse.
  • In Fonds & Suppen — Krustentierfond, Bisque, Hummer-/Krebssuppe.
  • Asiatische Küche — Garnelenpaste, manche Currypasten, Wan-Tan-Füllungen, Meeresfrüchte-Mix.
  • Surimi — überwiegend Fisch, oft aber mit Krebstierextrakt als Aroma.
  • Fertiggerichte — Paella, Meeresfrüchte-Pizza/-Pasta, Feinkostsalate.

So kennzeichnest du Krebstiere korrekt

Im Zutatenverzeichnis vorverpackter Ware muss die krebstierhaltige Zutat genannt (z. B. „Garnelen", „Krebstiere", „Krebstierextrakt") und hervorgehoben werden — meist durch Fettdruck (Art. 21 LMIV). Bei loser Ware in der Gastronomie gilt § 4 LMIDV; auf der Speisekarte löst du es über das Fußnoten-System. Achte besonders auf zusammengesetzte Zutaten wie Fonds und Surimi.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Verordnungstext (Anhang II Nr. 2 der VO (EU) Nr. 1169/2011).