Ratgeber · Allergene

Weichtiere — das Allergen Nr. 14 nach LMIV

Muscheln, Austern, Tintenfisch, sogar Weinbergschnecken — Weichtiere sind das letzte der 14 Allergene (Nummer 14) und tückisch versteckt: In der Austernsauce der asiatischen Küche steckt es fast immer. Und wie Fisch und Krebstiere ist es ein eigenes Allergen — kein Sammelbegriff „Meeresfrüchte".

Was ist das Weichtier-Allergen?

Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse stehen als Nummer 14 in Anhang II der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011). Weichtiere (Mollusken) sind kennzeichnungspflichtig — ohne Ausnahmen. Dazu zählen auch Kopffüßer (Tintenfisch, Kalmar, Sepia, Oktopus) und Schnecken.

Die drei getrennten Meerestier-Allergene

Nr.AllergenBeispiele
2KrebstiereGarnelen, Krabben, Hummer
4FischeLachs, Thunfisch, Sardellen …
14WeichtiereMuscheln, Austern, Tintenfisch, Schnecken

Wo stecken Weichtiere — auch versteckt?

  • Offensichtlich — Miesmuscheln, Austern, Jakobsmuscheln, Venusmuscheln, Calamari/Tintenfisch, Oktopus, Weinbergschnecken.
  • Austernsauce — Basis vieler asiatischer Gerichte, Marinaden und Wok-Saucen.
  • Fertiggerichte — Paella, Meeresfrüchte-Mix, Fischsuppen/-eintöpfe, Antipasti-Salate.
  • Feinkost — gefüllte Teigtaschen, mediterrane Vorspeisen, manche Fonds.
Wo Weichtiere steckt. Anhang II Nr. 14 der LMIV: „Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse“. Offensichtlich: Muscheln, Austern, Calamari, Oktopus, Schnecken. Austernsauce: Basis vieler asiatischer Gerichte und Marinaden. Fertiggerichte: Paella, Meeresfrüchte-Mix, Fischsuppen. Feinkost: gefüllte Teigtaschen, Antipasti, manche Fonds.
Austernsauce macht aus einem Wok-Gericht einen Fall für Anhang II Nr. 14 — auch wenn keine Muschel im Teller liegt.
Schaubild: Foodlex. VO (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II. Beispiele aus der Praxis.

So kennzeichnest du Weichtiere korrekt

Im Zutatenverzeichnis vorverpackter Ware muss die weichtierhaltige Zutat genannt (z. B. „Muscheln", „Tintenfisch", „Austernsauce") und hervorgehoben werden — meist durch Fettdruck (Art. 21 LMIV). Bei loser Ware in der Gastronomie gilt § 4 LMIDV; auf der Speisekarte löst du es über das Fußnoten-System. Besonders die Austernsauce wird häufig übersehen.

Häufige Fragen

Welche Tiere zählen zu den Weichtieren?

Zu den Weichtieren (Mollusken) gehören u. a. Muscheln, Miesmuscheln, Austern, Jakobsmuscheln, Venusmuscheln, Schnecken (z. B. Weinbergschnecken) sowie Kopffüßer wie Tintenfisch, Kalmar, Sepia und Oktopus.

Ist in Austernsauce ein Allergen?

Ja. Austernsauce enthält Austern und damit das Weichtier-Allergen — ein häufig übersehener Fall in der asiatischen Küche. Sie muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Sind Weichtiere dasselbe Allergen wie Fisch oder Krebstiere?

Nein. Die LMIV führt drei getrennte Meerestier-Allergene: Weichtiere (Nr. 14), Fische (Nr. 4) und Krebstiere (Nr. 2, z. B. Garnelen). Jedes ist separat kennzeichnungspflichtig.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Verordnungstext (Anhang II Nr. 14 der VO (EU) Nr. 1169/2011).