Ratgeber · Allergene
Weichtiere — das Allergen Nr. 14 nach LMIV
Muscheln, Austern, Tintenfisch, sogar Weinbergschnecken — Weichtiere sind das letzte der 14 Allergene (Nummer 14) und tückisch versteckt: In der Austernsauce der asiatischen Küche steckt es fast immer. Und wie Fisch und Krebstiere ist es ein eigenes Allergen — kein Sammelbegriff „Meeresfrüchte".
Was ist das Weichtier-Allergen?
Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse stehen als Nummer 14 in Anhang II der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011). Weichtiere (Mollusken) sind kennzeichnungspflichtig — ohne Ausnahmen. Dazu zählen auch Kopffüßer (Tintenfisch, Kalmar, Sepia, Oktopus) und Schnecken.
Die drei getrennten Meerestier-Allergene
| Nr. | Allergen | Beispiele |
|---|---|---|
| 2 | Krebstiere | Garnelen, Krabben, Hummer |
| 4 | Fische | Lachs, Thunfisch, Sardellen … |
| 14 | Weichtiere | Muscheln, Austern, Tintenfisch, Schnecken |
Wo stecken Weichtiere — auch versteckt?
- Offensichtlich — Miesmuscheln, Austern, Jakobsmuscheln, Venusmuscheln, Calamari/Tintenfisch, Oktopus, Weinbergschnecken.
- Austernsauce — Basis vieler asiatischer Gerichte, Marinaden und Wok-Saucen.
- Fertiggerichte — Paella, Meeresfrüchte-Mix, Fischsuppen/-eintöpfe, Antipasti-Salate.
- Feinkost — gefüllte Teigtaschen, mediterrane Vorspeisen, manche Fonds.
So kennzeichnest du Weichtiere korrekt
Im Zutatenverzeichnis vorverpackter Ware muss die weichtierhaltige Zutat genannt (z. B. „Muscheln", „Tintenfisch", „Austernsauce") und hervorgehoben werden — meist durch Fettdruck (Art. 21 LMIV). Bei loser Ware in der Gastronomie gilt § 4 LMIDV; auf der Speisekarte löst du es über das Fußnoten-System. Besonders die Austernsauce wird häufig übersehen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Verordnungstext (Anhang II Nr. 14 der VO (EU) Nr. 1169/2011).